Die Zuweisung soll über den Haus- oder Facharzt erfolgen. Bei onkologischen Erkrankungen erfolgt die Zuweisung in der Regel aufgrund eines Tumorkonferenzbeschlusses durch den behandelnden Onkologen. Auch die „Selbstzuweisung“ im Rahmen einer Zweitmeinung ist möglich, sprechen Sie ggf. hierüber mit Ihrer Krankenkasse.