Informationen zur ambulanten Behandlung

Im privatärztlichen Bereich werden die Kosten der radiochirurgischen Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und von privaten Krankenversicherungen auf dieser Basis erstattet.

 

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht zwischen dem Gamma Knife Zentrum Bochum und der Knappschaft ein Behandlungsvertrag, wodurch Versicherten der Knappschaft die Gamma Knife Radiochirurgie ohne zeitaufwändiges Antragsverfahren im Bedarfsfall ambulant zur Verfügung steht.

 

Bei allen gesetzlich Krankenversicherten ist die ambulante Radiochirurgie für die Erkrankungen Hirnmetastasen und Akustikusneurinome (=Vestibularisschwannome) möglich, bei anderen Erkrankungen bzw. bei anderen gesetzlichen Krankenversicherungen besteht leider noch immer kein Anspruch auf Kostenerstattung im ambulanten Bereich.

 

Obwohl die Radiochirurgie in Deutschland erfolgreich seit den 1990er und weltweit seit den 1970er Jahren praktiziert wird, ist eine uneingeschränkte Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV bis heute unterblieben. Daher müssen viele Patienten die Kostenübernahme für eine ambulante radiochirurgische Behandlung noch immer zunächst bei Ihrer Krankenversicherung beantragen. In den letzten Jahren wurde in tausenden Fällen eine Kostenübernahme im Rahmen von Einzelfallentscheidungen zugesagt.

 

Sie wünschen eine ambulante Behandlung? Wir bieten Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme für die ambulante Behandlung Hilfestellung an. Nach dem Beratungsgespräch und der Indikationsstellung erhalten Sie von uns einen Arztbrief mit einem Kostenvoranschlag. Diese Dokumente reichen Sie dann bitte selbst bei Ihrer Krankenversicherung ein. Sobald Sie von Seiten der Versicherung eine schriftliche Bestätigung erhalten haben, nehmen Sie wieder Kontakt mit uns auf, um einen Behandlungstermin zu vereinbaren. Im Falle einer Ablehnung raten wir Ihnen ebenfalls Kontakt mit uns aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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